Kirchenverwaltung

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist die recht­li­che Ver­tre­tung der Kir­chen­stif­tung. Sie ist zustän­dig für alle finan­zi­el­len, bau­li­chen und per­so­nel­len Fra­gen in der Pfar­rei. Die Haus­halts­ent­schei­dun­gen trifft die Kirchenverwaltung.”

Die Kirchenverwaltung wird alle sechs Jahre gewählt und besteht seit 1. Januar 2025 aus folgenden Mitgliedern:

Engel­bert Hupf (Kir­chen­pfle­ger)
Josef Artin­ger
Chris­ti­an Schil­ler
Micha­el Sima
Mar­ti­na Schmid (Ver­tre­tung des PGRa­tes)