Kirchenverwaltung

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist die recht­li­che Ver­tre­tung der Kir­chen­stif­tung. Sie ist zustän­dig für alle finan­zi­el­len, bau­li­chen und per­so­nel­len Fra­gen in der Pfar­rei. Die Haus­halts­ent­schei­dun­gen trifft die Kirchenverwaltung.”

Die Kirchenverwaltung wird alle sechs Jahre gewählt und besteht seit 1. Januar 2019 aus folgenden Mitgliedern:

Albert Schil­ler (Kir­chen­pfle­ger)

Engel­bert Hupf
Gün­ther Aulin­ger
Hein­rich Ebner
Mar­ti­na Schmid (Ver­tre­tung des PGRates)